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Mietbedingungen: 1. Vertragspartner (Reiseveranstalter im Sinne des § 651a BGB) ist SOS Ferienhausvermittlung A/S Ilsigvej 21, Hune, DK-9492 Blokhus, in diesen Mietbedingungen und im Katalog/Internet SOS genannt. Für den Vertrag mit SOS gilt deutsches Recht. Durch Abschluss des Mietvertrages erklärt der Mieter, dass er am Tage des Vertragsabschlusses volljährig und mündig war. 2. Die Mietvereinbarung ist für beide Seiten verbindlich. Sie umfasst das/die darin genannte Ferienhaus/Ferienwohnung mit allem in der Katalog-/Internetbeschreibung angegebenen Zubehör. Das Mietobjekt darf nicht ohne schriftliche Zustimmung von SOS von mehr Personen bewohnt werden als in der Katalog/Internetbeschreibung angegeben. 3. Der Mieter ist vertraglich zur Sauberhaltung des Mietobjekts verpflichtet und hat es am Abreisetag in aufgeräumtem und gesäubertem Zustand zu hinterlassen. Evtl. mangelhafte oder ganz fehlende Endreinigung wird gegebenenfalls zu Lasten des Mieters von SOS durchgeführt. Die Endreinigung des Mietobjekts kann bei SOS gegen Bezahlung vorbestellt werden. Der Mieter ist für das Mietobjekt und sämtliches Zubehör verantwortlich und verpflichtet, vor der Abreise alle von ihm oder seinen Begleitern verursachten Schäden, die während des Aufenthaltes am Mietobjekt oder dessen Zubehör entstehen, umgehend bei dem nächstgelegenen örtlichen Verkaufs- und Servicebüro von SOS zu melden. Befindet sich in der Nähe des Mietobjekts keine Vertretung von SOS, ist die Meldung zu richten an das Hauptbüro, Ilsigvej 21, Hune, DK-9492 Blokhus, Tel. (0045) 99 44 44 10, Fax (0045) 99 44 44 45, E-Mail: info@sologstrand.dk. Alle Schäden sind vor der Abreise von dem Mieter zu ersetzen. Sollten nach der Abreise des Mieters Schäden oder Mängel am Mietobjekt festgestellt werden, die nicht bei SOS gemeldet wurden, werden diese auf Kosten des Mieters behoben. 4. Der Mieter, seine Begleiter und die von ihnen mitgeführten Sachen sind während des Aufenthaltes im Mietobjekt nicht versichert. 5. SOS kann wegen höherer Gewalt, Krieg, Streik und epidemischer Erkrankungen sowie Einschränkungen in der Öl- und Benzinversorgung o. Ä. mit umgehender Wirkung von dem Vertrag zurücktreten. 6. SOS behält sich das Recht vor, bei: - Vertragsbruch von Seiten des Besitzers des gemieteten Objektes gegenüber SOS - Bearbeitungsfehlern - Katalog-/Druckfehlern entweder den eingezahlten Mietbetrag zurückzuerstatten oder ein Ersatzobjekt anzubieten. 7. Von dem gesamten Mietbetrag, der aus der Vorderseite des Mietvertrags hervorgeht, ist 1/3 spätestens 12 Tage nach Ausstellungsdatum des Mietvertrags und der Rest spätestens 30 Tage vor Mietbeginn zu zahlen; bei Ausstellung des Mietvertrags weniger als 30 Tage vor Einzug in das Mietobjekt wird die volle Miete lt. Mietvertrag umgehend nach Empfang des Mietvertrags vom Mieter eingezahlt. Der Betrag von Depositen, die in Verbindung mit Mietverhältnissen hinterlegt werden, wird am Ende der Mietperiode mit den Strom- und evtl. Telefon-, Öl- und Wasserkosten sowie den Kosten für evtl. durch den Mieter verursachte Schäden verrechnet. Der Restbetrag des Depositums erhält der Mieter spätestens 3 Wochen nach Beendigung des Mietver hältnisses zurück. Sollte der vom Mieter eingezahlte Depositumsbetrag nicht die Verbrauchskosten und den evt. Schadensersatz decken, wird der Mieter nach der Mietperiode eine spezifizierte Rechnung für diese Kosten erhalten. Die Zahlung kann durch Überweisung, in bar oder mit Scheck erfolgen. SOS ist berechtigt, im Falle der Einführung oder Erhöhung öffentlicher Abgaben auf Mieten und Vermittlungsleis tungen nachträglich eine entsprechende Änderung des Buchungspreises vorzunehmen, sofern zwischen Mietvertrag und vertraglich vorgesehenem Beginn des Mietverhältnisses mehr als vier Monate liegen. Entsprechendes gilt, wenn sich die Auffassung der Steuerbehörden über solche Abgaben ändert. Der Buchungspreis erhöht sich um den Betrag, um den die Abgabe steigt. Eine nachträgliche Preisänderung hat SOS dem Kunden spätestens 3 Wochen vor Beginn des Mietverhältnisses mitzuteilen. Der Kunde ist im Falle einer nachträglichen Preisänderung berechtigt, ohne Zahlung eines Entgeltes von der Mietverein barung zurückzutreten oder eine mindestens gleichwertige Mietvereinbarung abzuschließen, wenn SOS in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis anzubieten. 8. SOS hat gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des § 651k BGB eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Die Prämie dieser Versicherung ist im Mietpreis enthalten. SOS kann die im Mietvertrag angegebene Anzahlung erst verlangen, wenn dem Mieter ein Sicherungsschein ausgehändigt worden ist. Der Versicherer leistet bei Eintritt des Versicherungsfalls Entschädigung für a) den gezahlten Reisepreis, soweit Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters ausfallen b) die notwendigen Aufwendungen, die dem Mieter infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters für die Rückreise entstehen. Der Versicherer macht von der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit der Haftungs begrenzung Gebrauch. Die Haftung ist für die insgesamt zu erstattenden Beträge auf EUR 110 Mio. jährlich begrenzt. Übersteigen die in einem Jahr (01.01.-31.12.) insgesamt zu erstattenden Beträge den vorstehenden Höchstbetrag, so verringern sich die einzelnen Erstatt ungsansprüche in dem Verhältnis, in dem der Gesamtbetrag zum Höchstbetrag steht. Die Erstattung fälliger Beträge in EUR erfolgt daher erst nach Ablauf des Jahres (01.01.- 31.12.), in dem der Versicherungsfall eingetreten ist. In Höhe der erbrachten Leistungen gehen die Ansprüche des Mieters gegen den Reiseveranstalter auf den Versicherer über. Ansprüche auf Gewährung einer Entschädigung nach diesen Sonderbedingungen stehen dem Mieter gegen den Versicherer unmittelbar zu. Voraussetzung für die Fälligkeit der Entschädig ung ist, dass der Mieter alle Auskünfte erteilt und Unterlagen vorlegt, die zur Feststellung der Leistungspflicht des Versicherers erforderlich sind. Ansprüche sind unverzüglich bei dem aus dem Sicherungsschein ersichtlichen Versicherer anzumelden oder bei der von ihm mit der Schadenregulierung beauftragten Stelle. In Höhe der vom Versicherer wegen Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters geleisteten Entschädigung gehen Ansprüche des Mieters gegen Dritte auf den Versicherer über. 9. Alle Auskünfte über die von SOS vermieteten Ferienhäuser/Ferienwohnungen im Katalog/Internet werden nach bestem Wissen und Gewissen gegeben. Beschwerden über Mängel des Mietobjekts sind unverzüglich telefonisch oder schriftlich durch Brief, Telegramm, Telefax oder E-Mail an das nächstgelegene Verkaufs- und Servicebüro von SOS zu melden. Insoweit wird auf die näheren Informationen in dem Katalog/ Internet von SOS und auf der Vorderseite des Mietvertrags verwiesen. Außerhalb der Öffnungszeiten der örtlichen Verkaufs- und Servicebüros, oder falls sich in der Nähe des betreffenden Mietobjekts kein Service büro von SOS befindet, ist zur Entgegennahme von Beschwerden das Hauptbüro zuständig, Ilsigvej 21, Hune, DK-9492 Blokhus, Tel. (0045) 99 44 44 10, Fax (0045) 99 44 44 45, E-Mail: info@sologstrand.dk. SOS wird unverzüglich für Abhilfe sorgen. Der Mieter ist verpflichtet, bei der Abstellung von Mängeln mitzuwirken, Schäden gering zu halten und SOS eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung einzuräumen. Ist die Beseitigung nicht zur Zufriedenheit des Mieters erfolgt, ist SOS umgehend, möglichst schriftlich, darüber zu informieren. 10. Der Mieter kann vor Mietbeginn jederzeit von der Mietvereinbarung zurücktreten. Der Rücktritt wird mit Zugang bei SOS wirksam und sollte aus Beweisgründen durch eingeschriebenen Brief erfolgen. Tritt der Mieter von der Vereinbarung zurück, ist SOS berechtigt, Ersatz für die getroffenen Buchungsvorkehrungen und für ihre Aufwendungen zu verlangen. In diesem Zusammenhang machen wir darauf aufmerksam, dass, nachdem der Kunde ein Mietobjekt reserviert hat, SOS bedingungslos dazu verpflichtet ist, mit dem Besitzer des Mietobjekts die gesamte Miete für den vom Kunden reservierten Zeitraum abzurechnen. Der Anteil des Besitzers beträgt üblicherweise ca. 2/3 der Katalogmiete. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und erzielte Erlöse aus eventueller anderweitiger Vermietung des Mietobjekts zu berücksichtigen. 11. Reiserücktrittsversicherung bei Krankheit u. a. ist in Verbindung mit einer Mietverein bar ung obligatorisch und ist im Mietpreis enthalten. Die Identität des Versicherten geht direkt aus dem ausgestellten Mietvertrag hervor. Die Reiserücktrittsversicherung ist abgeschlossen bei: EEUROPÆISKE REJSEFORSIKRING A/S Frederiksberg Alle 3 DK-1790 København V Reg.Nr. VIR 172933 Die Versicherung deckt den Teil des Mietbetrags exkl. Bearbeitungsgebühren (EUR 65,-), den SOS bei einer Stornierung des Mietvertrags nicht zurückzahlt, wenn der Aufenthalt des Versicherten im Mietobjekt aus folgenden Gründen unmöglich oder in hohem Maße erschwert wird: - weil der Versicherte oder sein Ehepartner, Lebensgefährte, eines seiner Kinder, Eltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Enkel, Geschwister, Großeltern, Schwägerinnen, Schwäger oder Reisebegleiter stirbt, akut erkrankt oder schwer verletzt wird und dadurch ins Krankenhaus eingewiesen werden muss, bettlägerig oder auf andere Weise nicht reisefähig ist. Akute Krankheit Unter einer akuten, deckungsberechtigten Krankheit versteht man eine neu ausgebrochene Krankheit, einen begründeten Verdacht auf eine neu ausgebrochene schwere Krankheit oder eine unerwartete Verschlechterung einer bestehenden oder chronischen Krankheit. - weil unmittelbar vor dem Ferienaufenthalt wesentlicher Schaden entstanden ist aufgrund eines Feuers oder Einbruchs am privaten Wohnsitz des Versicherten oder aufgrund eines Feuers, Einbruchs oder einer vertragswidrigen Arbeitsniederlegung im eigenen Unternehmen des Versicherten. - aufgrund von Arbeitslosigkeit nach einer unerwarteten Kündigung von Seiten des Arbeitgebers. Es ist eine Bedingung für die Versicherungsdeckung, dass SOS einen Beweis für den Versicherungsfall erhält, d. h. ein ärztliches Attest, eine Sterbeurkunde, einen Polizeibericht oder ein vom Arbeitsamt bestätigtes Kündigungsschreiben. Die Versicherung deckt laut Mietvertrag vom Vertragsdatum bis zum Mietbeginn. Evtl. Ereignisse vorstehender Art, die nach Miet beginn auftreten, oder Ereignisse, über die SOS erst nach Mietbeginn informiert wird, werden von der Versicherung nicht gedeckt. Die Inanspruchnahme der Versicherung erfordert eine umgehende schriftliche Benachrichtig ung, die aus Beweisgründen möglichst durch einen Einschreibebrief erfolgen sollte, an SOS unter Angabe der Miet vertragsnummer und einer Dokumentation in Form - eines ärztlichen Attests - einer Unfallbestätigung des Krankenhauses oder des behandelnden Arztes - einer Kopie der Sterbeurkunde - einer Kopie des Polizeiberichts nach einem Einbruch oder Feuer - einer Kopie des Kündigungsschreibens sowie einer Arbeitslosigkeitsbestätigung vom Arbeitsamt. Evtl. Fragen zur Reiserücktrittsversicherung können an SOS gerichtet werden. Sollte eine Stornierung von SOS nicht anerkannt werden, und ein erneuter Antrag bei SOS führt zu keiner zufrieden stellenden Lösung, kann der Mieter Klage einreichen bei: Europæiske Rejseforsikring A/S, Frederiksberg Alle 3, DK- 1790 København V. Wird die Angelegenheit nicht zur Zufriedenheit geklärt, kann der Mieter Klage einreichen bei: Ankenævnet for Forsikring, Anker Heegaards Gade 2, DK-1572 København V. 12. Es ist dem Mieter gestattet, die Mietvereinbarung ohne zusätzliche Kosten auf einen anderen Mieter zu übertragen. Der ursprüngliche Mieter ist verpflichtet, SOS dies schriftlich mitzuteilen. 13. Alle im Katalog/Internet angegebenen Preise verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich im jeweiligen Angebot anders vermerkt, ohne Nebenkosten für z. B. Strom (Heizung, Wasserboiler, Herd usw.), Gas (Heizung, Herd usw.), Öl (Heizung usw.) und Telefon. Die Preise sind – wenn nichts anderes aus dem Mietvertrag für jedes einzelne Mietverhältnis hervorgeht – inkl. Wasserverbrauch (jedoch nicht Aufheizen des Wassers). 14. Eine Besichtigung des Mietobjekts ist nach vorheriger Vereinbarung immer möglich. 15. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestand teil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften. 16. Im Übrigen wird auf die A-Z Informationen verwiesen.
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